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Bundesarchiv Tender
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Germany-berlin: Economic Research Services
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Wir Möchten Hier Deutlich Darauf Hinweisen, Dass Es Sich Um Ein Interessenbekundungsverfahren Handelt. 1. Beschreibung Der Ausgangssituation Das Bundesarchiv Hat Den Gesetzlichen Auftrag, Die Im Zuge Der Ereignisse Der Friedlichen Revolution In Der Ddr Im Herbst/winter 1989/90 Von Mitarbeitern Des Staatssicherheitsdienstes Noch Zerrissenen Und Zur Vernichtung Vorgesehenen Unterlagen Wieder Zu Rekonstruieren Und Zu Erschließen, Um Sie Für Die Im Stasi-unterlagen-gesetz Vorgesehenen Nutzungszwecke Zur Verfügung Zu Stellen. Vorhanden Sind Circa 15.400 Behältnisse Unterschiedlicher Größe, Die Mit Zerrissenen Papieren Verschiedener Formate, Beschaffenheiten, Beschriftungen Und Farben Gefüllt Sind. Es Ist Bspw. Möglich, Dass Sich In Einem Behältnis Zerrissene Unterlagen Im Umfang Von Mehreren Tausend Seiten Befinden. Der Zerstörungsgrad Der Unterlagen Ist Nach Bisherigen Erkenntnissen Unterschiedlich Stark, Bei Din A4-seiten Unter Umständen Bis Zu 70 Schnipsel, In Einzelfällen Noch Mehr. Häufig Anzutreffende Schadensbilder Sind Unterlagen, Die In Vier Teile, In Bis Zu Acht Teile Oder In Mehr Als Acht Teile Zerrissen Wurden. In Einzelfällen Kann Sich Bei Den Zerrissenen Blättern (schnipseln) Auch Geschreddertes Material Befinden. Da Das Material Zur Vernichtung Vorgesehen War, Können Die Schnipsel Z. B. Geknickt, Ausgefasert Oder In Größeren Mengen En Bloc Zerrissen Vorliegen, Scherungen An Den Risskanten Aufweisen Sowie Untereinander Noch Zusammengeheftet Oder Mit Kleineren Objekten (mikrofiche Etc.) Verbunden Sein, Die Nicht Oder Nicht In Gleicher Weise Für Den Scan- Oder Rekonstruktionsprozess Verarbeitet Werden Können Wie Die Papierschnipsel Selbst. Durch Papierabrieb Und Staub Ist Das Material In Unterschiedlichem Maße Verschmutzt. Darüber Hinaus Können In Den Behältnissen Neben Den Papierschnipseln Auch Andere Unterlagenfragmente (z. B. Tonbänder, Fotonegative, Mikrofiches) Enthalten Sein, Für Die Ein Auf Zerrissenes Schriftgut (aktenseiten, Karteikarten) Ausgerichtetes System Der Digitalisierung Und Virtuellen Rekonstruktion Nicht Geeignet Ist. Generell Ist Damit Zu Rechnen, Dass In Den Behältnissen Nicht Stets Vollständige Schnipselmengen Der Zerrissenen Unterlagen Überliefert Sind Oder Die Schnipsel Zerrissener Unterlagen Über Verschiedene Behältnisse Verteilt Vorliegen, Ohne Dass Dies Im Einzelnen Vorab Bekannt Bzw. Ersichtlich Ist. Insofern Ist Ebenfalls Damit Zu Rechnen, Dass Selbst Nach Einer Umfassenden, Auch Behältnisübergreifenden Verarbeitung Nicht Rekonstruktionsfähige Anteile Verbleiben (keine Gewähr Auf „vollständiges Puzzle“ Nach Einem Vorab Bekannten Ziel- Bzw. „vorschaubild“). Das Bundesarchiv Beabsichtigt, Die Derzeit Nur Manuell Realisierte Rekonstruktion Durch Ein Noch Zu Entwickelndes, It-gestütztes Verfahren Zu Ergänzen, Um Den Arbeitsprozess Der Rekonstruktion Wesentlich Zu Beschleunigen Und Dadurch Insbesondere Auch Die Unterlagen Wieder Lesbar Zu Machen, Die Sich Händisch Wegen Ihres Hohen Zerstörungsgrades Nur Sehr Schwer Oder Nicht Wieder Zusammensetzen Lassen. Zur Vorbereitung Eines Vergabeverfahrens Benötigt Das Bundesarchiv Kenntnisse Des Anbietermarktes Und Der Möglichen Technischen Lösungen Für Die Beschriebene Aufgabe. 2. Mindestanforderungen Zur Erreichung Des Ziels Die Zu Lösende Aufgabe Umfasst Den Prozess Der Virtuellen Rekonstruktion Als Ganzes. Die Einzelnen Prozessschritte Betreffen Die Aufbereitung Der Schnipsel Für Die Digitalisierung, Die Scanleistung Und Die Software Für Die Rekonstruktion Der Seiten. * Digitalisierung Der Schnipsel Mit Geeigneten Scannern. Es Soll Der Gesamte Prozess Der Digitalisierung Abgebildet Werden. Dieser Umfasst Auch Die Vorbereitung Der Unterlagen, Einschließlich - Je Nach Leistungsfähigkeit Des Digitalisierungssystems - Ggf. Notwendiges Reinigen Und Glätten Der Einzelnen Objekte. Bereits Vorliegende, Greifbare Kenntnisse Über (insbesondere Eindeutige, Physische) Zusammengehörigkeiten Der Zu Verarbeitenden Schnipsel Müssen Dabei Nachgehalten Und Als Metadaten Für Den Digitalisierungs- Und Virtuellen Rekonstruktionsprozess Nutzbar Gemacht Werden. Auch Die Nachgängige (stoffliche) Rekonstruktion Der Originalseite Muss Aus Beweisgründen Anhand Der Nachgehaltenen Metadaten Und Dokumentationen Möglich Sein. Insofern Ist Eine Eindeutige Zuordnung Jedes Digitalisats Zum Ablageort Des Originalen Papierschnipsels (archivkarton) Erforderlich. Eine Veränderung Des Originals Durch Anbringen Von Erkennungszusätzen Auf Bzw. An Den Einzelnen Originalen Schnipseln Ist Nicht Zulässig. * Virtuelle Rekonstruktion Zusammengehöriger Schnipsel Zu Lesbaren Und Druckfähigen Digitalen Seiten. * Speicherung Und Abrufbarkeit Der Virtuell Rekonstruierten Seiten Nach Geeigneten Kriterien. * Umsetzung Einer Oder Mehrerer Schnittstellen, Die Es Ermöglichen, Rekonstruierte Seiten Bzw. Dokumente Und Ggfs. Metadaten Zu Exportieren, Um Diese Weiteren Systemen Zugänglich Zu Machen. Des Weiteren Muss Auch Eine Grafische Benutzeroberfläche Zum Export Der Rekonstruierten Seiten Bzw. Dokumente Und Ggfs. Der Metadaten Umgesetzt Werden. * Hard- Und Software Müssen Getrennt Voneinander Betrieben Werden Können. Der Zeitraum Bis Zur Zielerreichung Mittels Des Gewählten Verfahrens Muss Beschrieben Werden. 3. Optionale Anforderungen Optional Kann Das Projekt Dadurch Ergänzt Werden, Dass Mit Hilfe Der Im Prozess Der Digitalisierung Und Virtuellen Rekonstruktion Angefallenen Metadaten Oder Durch Anwendung Zusätzlicher Technologien Höhere Rekonstruktionsstufen Erfolgen Oder Unterstützt Werden Mit Dem Ziel, Die Einzelnen Virtuell Rekonstruierten Seiten Zu Text- Und Sinnschlüssigen, Ggf. Seitenübergreifenden Dokumenten Oder Auf Aktenebene Zu Rekontextualisieren. Dabei Müssen Vorrangig Die Für Den Scan- Und Puzzleprozess Erhobenen Metadaten Über Bereits Vorab Eindeutig Bekannte (insbesondere Physische) Zusammengehörigkeiten Herangezogen Werden (diese Metadaten Bilden „muss-kriterien“ Für Die Herstellung Konkreter Zusammenhänge, Gegen Die Technologisch Kein Anderes Ergebnis Plausibel Gemacht Werden Kann). Soweit Für Diese Höheren Rekonstruktionsstufen Auf Entsprechend Geeignete Methoden Zurückgegriffen Wird, Kann Das Projekt Optional Auch Dadurch Ergänzt Werden, Dass Technisch Eine Unterstützung Bei Der Inhaltlichen Erschließung Der Rekonstruierten Dokumente Oder Akten / Aktenteile Angeboten Wird, Z. B. In Gestalt Von Angaben Über Den Hauptinhalt (titel, Rubriken, Stichworte), Die Herkunftsstelle, Den Ort Oder Das Ausstellungsdatum Eines Dokuments. 4. Ablauf Des Interessenbekundungsverfahrens Dieses Interessenbekundungsverfahren Dient Zunächst Der Markterkundung, Um Potenzielle Und Geeignete Lösungen Bzw. Lösungswege, Geeignete Dienstleister Für Eine Mögliche Angebotsaufforderung Zu Ermitteln. Darüber Hinaus Sollen Mit Dem Interessenbekundungsverfahren Auch Mögliche Chancen Und Risiken Ermittelt Sowie Kosteneinschätzungen Und Wirtschaftlichkeitsprognosen Ermöglicht Werden, Um Die Folgenden Maßnahmen Und Das Weitere Vorgehen Daraus Zu Ermitteln. Dienstleister, Die Interesse An Einer Beteiligung An Der Markterkundung Haben, Melden Sich Bitte Bis Zum 31.07.2023 Per E-mail Bei Interessenbekundung_vreko@bundesarchiv.de Und Geben Als Betreff “interessenbekundungsverfahren: Virtuelle Rekonstruktion Zerrissener Mfs-unterlagen“ An. Interessierte Unternehmen Werden Im Anschluss Daran Gebeten, Aussagekräftige Unterlagen Gemäß Der Obigen Beschreibung Für Das Bundesarchiv Vorzubereiten Und Zu Übersenden. Dabei Wird Erwartet, Dass Die Beschriebenen Systeme Durch Vertreterinnen Und Vertreter Des Bundesarchivs Besichtigt Werden Können Und, Dass Diese Eventuell Für Eine Erprobung Zur Verfügung Stehen. Daher Sollten Geeignete Referenzen Und Entsprechende Kontaktdaten Bitte Angegeben Werden. Sollte Ein Einsatzfähiges Produkt Nicht Vorgestellt Werden Können, Sind Die Angestrebte Lösung Oder Lösungswege, Der Entwicklungszeitraum Und Die Ungefähren Entwicklungskosten Zu Beschreiben. Diese Interessenbekundungsverfahren Stellt Keine Aufforderung Zur Abgabe Eines Angebotes Dar, Sondern Ist Lediglich Ein Der Markterkundung Vorgeschaltetes Verfahren Zur Ermittlung Möglicher Lösungen. Grundsätzlich Ist Die Interessenbekundung Auch Für Einen Teilbereich (scanning Oder Rekonstruktion) Des Oben Beschriebenen Projekts Möglich. Voraussetzung Ist In Diesem Fall Die Bereitschaft, Sich Mit Einem Geeigneten Anbieter Für Den Jeweils Anderen Teilbereich Zu Einem Konsortium Zusammenzuschließen. Es Handelt Sich Nicht Um Die Vergabe Eines Öffentlichen Auftrages. Die Interessenten Sind Nicht An Ihre Interessenbekundungen Gebunden. Im Rahmen Des Interessenbekundungsverfahrens Besteht Die Möglichkeit, Individuelle Vorabvereinbarungen Zur Vertraulichkeit Und Zum Schutz Des Geistigen Eigentums Zu Treffen. Sollte Hieran Bedarf Bestehen, Teilen Sie Dies Bitte Entsprechend Mit. Eine Kostenerstattung Ist Im Rahmen Des Interessenbekundungsverfahrens Nicht Vorgesehen..
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