Tender Results of Flughafen K Ln Bonn Gmbh
Tender Results of Flughafen K Ln Bonn Gmbh
Flughafen K Ln Bonn GmbH Tender Result
Result Stage: Awarded (AOC Available)
Germany
Im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach KonzVgV (mittels Bewerbungsbogen werden die geeigneten Bewerber ermittelt und nur diese werden aufgefordert ein Angebot einzureichen) sucht die Flughafen Köln/Bonn GmbH für den Betrieb sämtlicher Duty-Free & Duty-Paid Shops im Terminal 1 und Terminal 2 einen Betreiber. Aktuell betreibt ein schwedischer Travel-Retail Spezialist einen Duty-Paid Shop auf ca. 500 qm im Terminal 1 auf Basis eines befristeten Mietvertrages bis zum 30. April 2023.
Contract Date12 Dec 2022
Contract AmountRefer Documents
Flughafen K Ln Bonn GmbH Tender Result
Result Stage: Awarded (AOC Available)
Germany
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die vollständige Prozessabwicklung im Elektronischen Zahlungsverkehr kurz EZV des AG. Hierunter wird primär die Anbindung der verschiedenen Zahlungsarten an die vorgelagerten Systeme (wie Web-Shops und POS-Terminals), die Weiterleitung der Transaktionsinformationen an die verschiedenen Zahlartenanbieter, die Abrechnung der Bezahlvorgänge und das Settlement der EZV Umsätze verstanden. Zusätzlich hierzu soll der AN Dienstleistungen im Rahmen des Berichtswesens, Supports und verschiedener „Value Added Services“ übernehmen.
Contract Date13 Sep 2022
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Flughafen K Ln Bonn GmbH Tender Result
Result Stage: Awarded (AOC Available)
Germany
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Abflugebene im Terminal 2 des Flughafen Köln/Bonn. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Lieferung der Beleuchtungsanlage.
Contract Date29 Aug 2022
Contract AmountEUR 462.6 K (USD 492.3 K)
Flughafen K Ln Bonn GmbH Tender Result
Result Stage: Awarded (AOC Available)
Germany
Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sog. "Eigensicherung" verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG). Der Flughafenbetreiber ist darüber hinaus auch zur Ermöglichung der Sicherungsmaßnahmen Dritter verpflichtet. Hierzu gehört der sichere Transport von aufgegebenem Gepäck zu den Gepäckkontrollanlagen der Bundespolizei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) und die Mitwirkung bei manuellen Nachkontrollen von aufgegebenem Gepäck (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind. Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. Fahrzeuge, X-Rays, Torsonden und Sprengstoff-Detektoren).
Contract Date16 Nov 2021
Contract AmountRefer Documents
21-30 of 110 active Tender Results