GWG Gesellschaft F R Wirtschaftsf Rderung Und Stadtentwicklung G Ttingen MbH Tender Result
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AOC Description
Die Leistung wird in zwei Losen vergeben. - Los 1 (Sicherheits- und Ordnungsdienst): Die GWG beabsichtigt, bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen die Beauftragung eines Unternehmens, in Anlehnung an das Sicherheitskonzept der Stadthalle Göttingen, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Da der genaue Bedarf im Vorfeld nicht festgestellt werden kann, wird im Rahmen dieser Vergabe zunächst ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen abgeschlossen. Die GWG sendet grundsätzlich mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Einzelabruf an den Dienstleister. Der Dienstleister kann im Rahmen der Einzelabrufe unter anderem mit folgenden Leistungsbausteinen (deren Zusammenstellung und Umfang ebenfalls einzelfallbezogen festgelegt wird) beauftragt werden: a) Taschenkontrolle b) Eingangskontrolle c) Kartenkontrolle und Kartenabriss bzw. Kartenscan d) Beantwortung von Ticketrückfragen e) Platzanweisungsdienst f) Absicherung mit Gittern g) Bewachung Podest für Rollstuhlfahrer h) Ein- und Auslass von Rauchern i) Leeren und Verschließen der Halle j) Räumungshelfer k) Weitere positionsbezogene Sicherheits- und Ordnungsdiensttätigkeiten l) Betreuung der Besuchergarderobe - Los 2 (Objektbewachung): Die GWG beabsichtigt für die regelmäßige Objektüberwachung und -kontrolle die Beauftragung eines Unternehmens, welches die Anforderungen im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO erfüllt. Das Unternehmen soll während der Laufzeit des Vertrages folgende Aufgaben im Auftrag der GWG durchführen: a) Nächtliche Anfahrten und Kontrolle der Außentüren und Fenster, ob diese verschlossen sind. b) Bei allen Anfahrten sind die in den Plänen eingezeichneten Kontrollpunkte auf dem Gelände bzw. durch die Stadthalle abzugehen. Zu kontrollierende Außentüren sind zu überprüfen. Bei allen Anfahrten ist zudem zu überprüfen, ob sich unbefugte Personen auf dem Wirtschaftshof der Stadthalle befinden. Unbefugte Personen sind vom Wirtschaftshof der Stadthalle zu verweisen. c) Bei den Anfahrten um 06:00 Uhr sowie um 20:00 Uhr, d.h. zweimal täglich, ist zusätzlich der Innenraum der Stadthalle mit den in den Plänen vorgegebenen Kontrollpunkten zu überprüfen. d) Bereithaltung der Funkschaltung bei zwei Ein- und Ausfahrten (Schranken) der Stadthalle gemäß Lageplan e) Die Stadthalle verfügt über eine Einbruchmeldeanlage. Diese wird mit dem Auftragnehmer verbunden. Sollte es zur Auslösung der Einbruchmeldeanlage kommen, fährt der Auftragnehmer unverzüglich zur Stadthalle und informiert die GWG und ggf. die Polizei. f) Aufschaltung der Videoüberwachung auf die Notruf-Sicherheitsdienststelle (die hierfür notwendigen technischen Einrichtungen stellt die GWG zur Verfügung).
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info@gwg-online.deWebsite
ted.europa.eu
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